Private Krankenkassen übernehmen je nach Vertrag in unterschiedlichem Umfang die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. In aller Regel werden die Kosten für 5 Vorgespräche übernommen. Viele Privatkassen übernehmen ohne Einschaltung eines Gutachters die Kosten für bis zu 30 Behandlungsstunden jährlich. Bei Einschaltung eines Gutachtenverfahrens können von privaten Krankenkassen Behandlungsstunden in ähnlichem Umfang wie bei den gesetzlichen Kassen bewilligt werden.
Wenn eine Erstattung der Kosten durch eine Krankenversicherung nicht möglich oder gewünscht ist,
können die Kosten steuerlich als Krankheitskosten geltend gemacht werden.
Wenn keine „krankheitswertige Störung“ vorliegt, sondern Sie bei mir Selbsterfahrung oder
Lebensberatung in Anspruch nehmen, ist ebenfalls keine Erstattung der Kosten möglich.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten GOP), welche der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht. Üblicherweise gilt der hier aufgeführte 2,3-fache Satz.